Kassen
Zahnspange

Kieferorthopäden Dr. Doris Leukauf & Dr. Maximilian Leukauf in 1190 Wien

Gratis Zahnspange bei Wahl Kieferorthopäden in 1190 Wien

“Zahnspangen sind teuer und für Eltern häufig eine große finanzielle Belastung. Um für alle Kinder die Regulierung von Zahnfehlstellungen zu ermöglichen, hat Österreich im Juli 2015 die Kassen Zahnspange eingeführt. In meiner Praxis berate ich Eltern zu allen Fragen rund um das Kindergebiss und die Kassen Zahnspange und empfehle nach einer eingehenden Anamnese die passende Behandlung für Ihr Kind.”

Was ist die Gratis Zahnspange in Wien?

Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten eine Kassen Zahnspange, wenn ein Zahnarzt oder Kieferorthopäde eine Zahnfehlstellung nach dem IOTN festgestellt hat und diese die Anforderungen an die Schwere der Fehlstellung erfüllt.
Beim Wahl Kieferorthopäden erstatten die Krankenkassen 80 bis 100% der Kosten für die Zahnspange zurück; kosmetische Zahnspangen wie z.B die Invisalign Zahnspange werden nicht von allen Kassen erstattet. Vor Behandlungsbeginn ist ein Antrag bei der Kassa einzureichen.

– Interzeptive Behandlung bis zum 10. Lebensjahr 1107 (Direktverrechnung mit Krankenkasse)
– Hauptbehandlung Festsitzend 4500€ – 4900€
– Iotn Beurteilung 70€

 Der IOTN (Index Of Orthodontic Treatment Need) ist eine Skala mit fünf Stufen, die den Grad der Zahnfehlstellung bestimmen. Stufe 1 steht hierbei für nicht behandlungsbedürftig, Stufe 5 für schwerwiegende Fehlstellungen des Kiefers.

Wann bekommt man die Gratis Zahnspange?

Damit eine Kassen Zahnspange bewilligt wird, muss der Patient, bzw. dessen Zahnfehlstellung bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Der behandelnde Zahnarzt muss Vertragspartner für Kieferorthopädie sein.
  • Der Patient hat zu Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht.
  • Die Zahnfehlstellung ist erheblich und weist einen IOTN 4 oder 5 auf.
  • Kosmetische Zahnspangen (z.B. weiße Brackets oder unsichtbare Zahnspangen) werden nicht erstattet.

Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt der Kassen Zahnspange ist die Krankenkasse, bei der das Kind versichert ist. Aktuell nehmen folgende Kassen an der Bewilligung teil:

  • Gebietskrankenkassen wie WGKK oder NÖGKK (GKK)
  • Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe (BKK)
  • Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB)
  • Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA)
  • Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
  • Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA)

Versicherte der KFA (Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien) haben aktuell keinen Anspruch auf die Kassen Zahnspange.

Über den Anspruch auf eine Kassen Zahnspange entscheidet die Krankenkasse.

Um welche Zahnspange handelt es sich bei der Gratis Zahnspange?

Grundsätzlich können Gratis Zahnspangen festsitzende wie auch herausnehmbare Zahnspangen sein. Die herausnehmbare Spange ist allerdings nur im Rahmen der interzeptiven Behandlung bei kleineren Kindern vor Vollendung des 10. Lebensjahres gratis. Beginnt die Behandlung später, wird nur noch die festsitzende Zahnspange mit Metallbrackets von den Krankenkassen im Rahmen der Gratis Zahnspange rückerstattet.

Zahnärztin Dr. Doris Leukauf Profil Bild

Wie lange ist die Behandlungsdauer bei der Gratis Zahnspange?

Die Behandlungsdauer einer Zahnfehlstellung hängt von der Art und Schwere des Fehlstandes ab, in der Regel muss die Zahnspange 2 bis 4 Jahre getragen werden. Ist die Behandlung mit dem vollendeten 18. Jahr nicht abgeschlossen, entstehen dennoch keine Kosten. Die Korrektur wird im Rahmen der Regelungen der Kassen Zahnspange bis zum Behandlungsende abgerechnet.

Behandlungsablauf bei der Gratis Zahnspange?

Ein ausgebildeter Kieferorthopäde stellt die Notwendigkeit einer Zahnkorrektur mit dem IOTN 4 oder 5 fest. Anschließend wird der Antrag für eine interzeptive oder eine Hauptbehandlung vom Wahl Kieferorthopäden bei der Krankenkasse eingereicht. Nach der Bewilligung wird die Kassen Zahnspange anhand eines Gebissabdrucks angefertigt und vom Kieferorthopäden eingesetzt. Die Behandlungsdauer beträgt je nach Art der Zahnfehlstellung 2 bis 4 Jahre, während der Behandlung erfolgen regelmäßige Kontrolltermine. Den Abschluss der Behandlung bildet eine Retentionsphase, bei der die nun geradestehenden Zähne mit Hilfe von Retainern stabilisiert werden.

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Interzeptive Behandlung Direktverrechnung mit Krankenkasse

€ 985,-

Hauptbehandlung festsitzend

€ 4.000,- bis 4.500

IOTN Beurteilung

€ 68,-

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